Öffentliche Bekanntmachung vom 25.10.2023 zum Wegeverlauf "Grubenweg Silberg"

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Öffentliche Bekanntmachung vom 25.10.2023

des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Gemeinde Kirchhundem

Festlegung des Wegeverlaufs „Grubenweg Silberg“ | 25.10.2023

In Abstimmung mit der Gemeinde Kirchhundem soll der Themenweg „Grubenweg Silberg“ neu
gekennzeichnet werden. Der Weg ist ca. 6,4 km lang.
Den geplanten Wegeverlauf können Sie dem beigefügten Kartenausschnitt entnehmen.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in
Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern,
deren Verbänden, Kommunen, Unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntmachung wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Lars Runte zur Verfügung (Telefon 02931 - 52 48 46 oder
E-Mail l.runte@sgv.de).

 

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