Öffentliche Bekanntmachung vom 20.10.2023 zu den Wegeverläufen "EleMenTal-Wege"

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Öffentliche Bekanntmachung vom 20.10.2023

des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und des Verkehrsvereins Milchenbach

Festlegung der Wegeverläufe „EleMenTal-Wege“ | 20.10.2023

 

In Abstimmung mit dem Verkehrsverein Milchenbach sollen vier Themenwanderwege als Rundwege, jeweils mit einem Sondermarkierungszeichen neu gekennzeichnet werden.
Die Gesamtlänge der vier Wege beträgt ca. 12,9 km.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigen­tümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von sechs Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Den genauen Wegeverläufe können Sie nachfolgend einsehen.

 

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Claudia Martin zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 45 oder per E-Mail c.martin@sgv.de

 

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