Öffentliche Bekanntmachung vom 20.07.2023 zum Wegeverlauf des Ruhrtalsteigs

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Öffentliche Bekanntmachung vom 20.07.2023

des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Stadt Herdecke

Festlegung des Wegeverlaufs des Ruhrtalsteigs | 20.07.2023

 Zur Internationalen Gartenschau 2027 im Ruhrgebiet soll ein Teil (ca. 49,7 km) des Ruhrhöhenwegs als „Ruhrtalsteig“ zu einem eigenständigen Wanderweg qualifiziert und als solcher gekennzeichnet werden. Die Kommunen Herdecke, Wetter, Witten und Hattingen arbeiten im Rahmen der Kooperation „Flusslandschaft Mittleres Ruhrtal“ an der Verwirklichung dieser Idee.

Die bekannte Wegführung des Ruhrhöhenwegs wird dafür auf einigen Abschnitten verändert.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der Sauerländische Gebirgsverein (SGV), verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbänden, Gemeinden, Unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, den Wegeverlauf zu prüfen. Dafür ist eine digitale Karte, der Wegedetektiv, eingerichtet worden.
Sie erreichen ihn unter www.wegedetektiv.de/ruhrtalsteig

Bis einschließlich 17. September 2023 können Sie hier eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.
In der Karte können Sie bei Bedarf direkt Kommentare zur Wegführung abgeben.

Zu beachten ist, dass der Ruhrtalsteig auf bestehenden Wegen und Pfaden verläuft – das gilt auch, wenn die digitale Darstellung um einige Meter vom bekannten Weg abweichen sollte.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Claudia Martin zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 45 oder per E-Mail c.martin@sgv.de

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