Öffentliche Bekanntmachung vom 17.07.2023 zum Wegeverlauf des „Flurschilderwegs“

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Öffentliche Bekanntmachung vom 17.07.2023

des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und des Heimatvereins Schameder

Festlegung des Wegeverlaufs des „Flurschilderwegs“ | 17.07.2023

In Abstimmung mit dem Heimatverein Schameder soll ein neuer Wanderweg, der „Flurschilderweg“, in Erndtebrück-Schameder als Rundwanderweg mit einem Sondermarkierungszeichen neu gekennzeichnet werden. Der Weg hat eine Gesamtlänge von ca. 10,2 km.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigen­tümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Den genauen Wegeverlauf können Sie nachfolgend einsehen.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Claudia Martin zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 45 oder per E-Mail c.martin@sgv.de

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