Öffentliche Bekanntmachung vom 13.03.2024 Wanderweg "Wäller Runde"

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Öffentliche Bekanntmachung vom 13.03.2024

In Abstimmung mit dem Heimatverein Vormwald e.V. und mit der Gemeinde Hilchenbach soll ein neuer Wanderweg, die „Wäller Runde“, markiert werden. Die Gesamtlänge des Weges beträgt circa. 13 km.

Den genauen Verlauf können Sie den nachfolgenden Kartenausschnitten entnehmen.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der Sauerländische Gebirgsverein (SGV), verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Bekanntmachung wird Ihnen hiermit die Gelegenheit gegeben eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Lars Runte gerne zur Verfügung (Telefon 02931 - 52 48 46 oder E-Mail l.runte@sgv.de).

 

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